Hygienekonzept und Platzordnung des TSV 1926 Markelsheim e.V. Abteilung: Tennis (gültig ab 01.07.2020)

Hygienekonzept und Platzordnung des TSV 1926 Markelsheim e.V. Abteilung: Tennis (gültig ab 01.07.2020)

Das Hygienekonzept und die Platzordnung regelt die Nutzung unserer Tennisanlage während der COVID-19-Pandemie.
Maßgebend für das Hygienekonzept ist die CoronaVO des Landes Baden-Württemberg vom 23. Juni 2020 sowie die CoronaVO Sport vom 25. Juni 2020.

  1. Das Spielen auf den Tennisplätzen ist nur nach vorheriger Reservierung über das Online-Reservierungssystem gestattet. Jeder Spieler muss erfasst werden!
    Die Platzbuchung ist nur für Mitglieder ab 16 Jahren möglich. Für unsere Mitglieder unter 16 Jahren bitten wir einen Erziehungsberechtigten um die Buchung eines Tennisplatzes. Dieser trägt dann auch die Verantwortung für die Umsetzung der aktuell geltenden Vorgaben und Regelungen.
  2. Gastspieler können für max. 3 Spiele pro Saison mit einem aktiven Tennismitglied unsere Tennisanlage nutzen. Der Gastspieler muss sich vor der Nutzung über unser Reservierungssystem registrieren.
    Das aktive Tennismitglied kann dann bei der Platzbuchung den Gastspieler auswählen.
  3. Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen auf unserer Anlage sowie deren Anwesenheitszeit werden erfasst. Das Formular „Anwesenheitsdokumentation“ hängt im Eingangsbereich zur Tennisanlage!
    Bei Personen, die über unser Online-Reservierungssystem bereits erfasst sind, ist keine zusätzliche Eintragung notwendig!
  4. Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird wo immer möglich eingehalten.
  5. Den Anweisungen des Abteilungsleiters, des Ausschusses, der Trainer/innen ist uneingeschränkt Folge zu leisten!
  6. Kein Händeschütteln oder anderer Körperkontakt!
  7. Bei Wettkämpfen sind maximal 100 Zuschauer zur selben Zeit auf der Anlage erlaubt, ab 01. August 2020 wird diese Zahl auf 500 erhöht.
  8. Die Anzahl der maximal zulässigen Personen in Innenräumen wird anhand der jeweiligen räumlichen Kapazitäten ermittelt, sodass der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend gewährleistet ist.
    Für unsere Damen- und Herrenumkleiden wird die Personenzahl somit auf jeweils 2 beschränkt.
  9. Innenräume, die dem Aufenthalt von Personen dienen, werden regelmäßig gelüftet und Sanitärbereiche sowie Oberflächen bzw. Gegenstände, die häufig von Personen berührt werden, regelmäßig gereinigt.
  10. Handwaschmittel und Papierhandtücher werden in ausreichender Menge vorgehalten, ein Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen wurde ausgehängt.
  11. Personen die in unserem Vereinsheim Getränke und/oder Speisen servieren, tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung.
  12. Zur Kontrolle der Umsetzung des hier genannten Hygienekonzepts werden folgende verantwortlichen Personen benannt:
    Lars Schmidt, Chiara Zemke, Ingo Schulz, Michael Halbritter, Marcel Hainke
  13. Die Nutzung der Tennis-Anlage erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr.
  14. Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten und/oder selbst die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörung, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen, dürfen die Anlage nicht betreten.
  15. Im Interesse des Vereines sind der Abteilungsleitung Sanktionen bei Verstoß vorbehalten
    (z.B. temporäre Spielsperre, Vereinsausschluss).

Bei Fragen bitte unseren Abteilungsleiter und Corona-Ansprechpartner Lars Schmidt kontaktieren!

Hygienekonzept und Platzordnung des TSV 1926 Markelsheim e.V. Abteilung: Tennis